Tauchen
Die Einsätze der Wasserwacht finden schwerpunktmäßig im Wasser statt, aber nicht nur am oder auf dem Wasser wird agiert, sondern auch unter Wasser ist die Wasserwacht im Einsatz. Hierfür stehen speziell ausgebildete und ausgerüstete Einsatztaucher und Einsatztaucherinnen zur Verfügung.
Der Einsatztaucher im Wasserrettungsdienst ist ein Teil des Systems Wasserrettung. Der Einsatztaucher oder die Einsatztaucherin kann zur Rettung von im oder unter Wasser befindlichen Personen, zur Sicherung von Gegenständen in überfluteten Gebieten, zur Sicherung der wasserzugewandten Deichseite oder zur Eigensicherung des Wasserrettungszuges eingesetzt werden. Des Weiteren sind die Einsatztaucher und Einsatztaucherinnen grundsätzlich in der Lage, bei Schiffshaverien, sowie bei der Suche nach vermissten Personen oder Gegenständen zu unterstützen. Dies ist auch bei widrigen äußeren Bedingungen und bei sogen. Nullsicht (der Taucher sieht aufgrund von Schwebstoffen im Wasser sprichwörtlich und praktisch die Hand vor den Augen nicht) möglich.
Landesausbilder Tauchen
Jan Jagenow
Tel.: 01729733649(priv.)
Email: jan.jagenow@gmail.com
Typische Aufgabengebiete des Tauchers sind:
- Rettung von untergegangenen Personen
- Sach- und Personensuche unter Wasser auch bei Nullsicht
- Präventive Absuche und Begutachtung von Gewässern und Wasserbauwerken
- Bergung von Gegenständen, von denen eine Gefahr für Mensch und Umwelt ausgeht
Voraussetzungen:
- Vollendung des 15. Lebensjahres vor Beginn der Ausbildung (bei Minderjährigen: Schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten zur Ausbildung)
- aktives Mitglied der DRK Wasserwacht
- Rettungsschwimmer im Wasserrettungsdienst
- sanitätsdienstliche Ausbildung nach den Vorschriften der Wasserwacht/des DRK
- gesundheitliche Eignung nach medizinischen Grundsätzen (G25 für Signalgebung bzw. G31 für Einsatztaucher)
Neben den oben genannten Voraussetzungen ist aufgrund der möglichen Einsätze eine stabile Psyche Grundvoraussetzung sowie ein gehobenes Maß an Teamfähigkeit und technischem Verständnis notwendig.
Ausbildung:
Die Ausbildung zum Einsatztaucher wird in der APV-T (Ausbildungs- und Prüfungsverordnung Tauchen) geregelt und kann in folgenden drei Stufen durchgeführt werden: (1) Signalmann/-frau, (2) Einsatztaucher Stufe 1 und (3) Einsatztaucher Stufe 2
(1) Signalmann/-frau:
Die Ausbildung zum Einsatztaucher Stufe 1 umfasst 58 Unterrichtseinheiten a 45 Minuten. Diese richten sich nach dem jeweiligen Lehrplan und sind wie folgt unterteilt:
- 23 Ausbildungseinheiten theoretische Ausbildung
- 10 Ausbildungseinheiten praktische Ausbildung an Land
- 25 Ausbildungseinheiten praktische Ausbildung im Wasser.
(2) Einsatztaucher Stufe 1
Die Ausbildung zum Einsatztaucher Stufe 1 umfasst 58 Unterrichtseinheiten a 45 Minuten. Diese richten sich nach dem jeweiligen Lehrplan und sind wie folgt unterteilt:
- 23 Ausbildungseinheiten theoretische Ausbildung
- 10 Ausbildungseinheiten praktische Ausbildung an Land
- 25 Ausbildungseinheiten praktische Ausbildung im Wasser.
Hierbei durchgeführte Ausbildungsinhalte sind:
- Tauchmedizin in Theorie und Praxis
- Theoretische Gerätekunde
- Sicherheitsunterweisungen
- Tauchdienst in Theorie und Praxis
- Tauchgänge in Schwimmbecken und in Freigewässern (max. 10m Tiefe).
Nach vollendeter Ausbildung kann der Einsatztaucher Stufe 1 in Einsätzen eingesetzt werden. Allerdings dürfen Stufe 1 Taucher in einigen Gefahrensituationen nicht eingreifen. Hierzu gehören beispielsweise Nachteinsätze oder auch Tauchgänge, die eine Tiefe von 10m überschreiten.
(3) Einsatztaucher Stufe 2
Die Ausbildung zum Einsatztaucher Stufe 2 umfasst 105 Unterrichtseinheiten a 45 Minuten und ist dementsprechend wesentlich Umfangreicher als die Stufe 1 – Ausbildung. Auch diese Ausbildung richtet sich nach der APV-T und gliedert sich wie folgt:
- 35 Ausbildungseinheiten theoretische Ausbildung
- 20 Ausbildungseinheiten praktische Ausbildung an Land und
- 50 Ausbildungseinheiten praktische Ausbildung im Wasser.
Die hierbei durchgeführten Tätigkeiten sind ähnlich der Stufe 1 Ausbildung:
- Tauchmedizin in Theorie und Praxis
- Theoretische Gerätekunde
- Sicherheitsunterweisungen
- Tauchdienst in Theorie und Praxis
- Tauchgänge in Schwimmbecken und in Freigewässern (max. 20m Tiefe).
Durch die intensivierte Ausbildung und die Zulassung für Einsätze bis zu 20m Tiefe ist der Einsatztaucher Stufe 2 insgesamt für sämtliche Aufgaben unter Wasser ausgebildet. Er darf nach ausführlicher Gefährdungsbeurteilung durch den Taucheinsatzleiter in allen zugelassenen Situationen eingesetzt werden.
Rezertifizierung:
Um die jeweilige Befähigung zu erhalten, ist es notwendig diese jährlich durch praktische und theoretische Inhalte aufzufrischen. Hierzu gehören:
- 10 Tauchgänge unter Einsatzbedingungen mit insgesamt mind. 300 Minuten Tauchzeit
- mindestens eine jährliche Unterweisung über die Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz, sowie über Neuerungen auf dem Gebiet des Tauchwesens
- Ärztliche G31 (Nach-)Untersuchung.
Zusatzausbildungen:
Nach abgeschlossener Ausbildung können die erworbenen Fähigkeiten weiter vertieft werden, wodurch sowohl der Wissensstand, als auch der jeweilige Einsatzbereich erweitert werden kann. Dies können Inhalte sein wie. die Kfz-Bergung, Tauchen unterm Eis, Tauchen in strömenden Gewässern und Begutachtung von Unterwasserbauwerken und Schiffsrümpfen.