Bootsdienst

Der Wasserrettungsdienst gehört zu den wichtigsten Aufgaben der Wasserwacht. Zu diesem Zweck werden ehrenamtliche Rettungsschwimmer ausgebildet und versehen ihren Dienst in Schwimmbädern, an öffentlichen Badeseen und Flüssen. Doch auch der beste Rettungsschwimmer stößt an seine Grenzen, wenn die Bergung eines Verletzten allein durch den Einsatz seiner Person und seines schwimmerischen Könnens nicht mehr möglich ist. In diesem Fall ist dann ein Zusammenspiel von Rettungsschwimmern, Motorbootbesatzung und evtl. Rettungstauchern nötig.

Die Wasserwacht bietet ihren aktiven Mitgliedern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, die Möglichkeit, an einer Ausbildung im Fachbereich „Bootsdienst“ teilzunehmen. In diesem Fachbereich werden die Teilnehmer in allen gesetzlichen Belangen geschult, die für das Führen eines Motorbootes und dem damit verbundenen Einsatz von Bedeutung sind. Seemannschaft-, Schiffs-, Fahr- und Gewässerkunde gehören ebenfalls zu den Ausbildungsinhalten des Fachbereiches „Bootsdienst“. Jedes Wasserwachtmitglied, das ein Boot führen möchte, sollte natürlich auch mit der Motorisierung vertraut sein und sich in diesem Bereich wichtige Kenntnisse während der Ausbildung aneignen. Weitere Themen, die angesprochen werden, sind der Transport eines Motorbootes auf der Straße, die Dienstvorschriften der Wasserwacht und natürlich wird ausführlich besprochen, welche Dinge bei einem Rettungseinsatz von großer Bedeutung sind und wie die Organisation eines Rettungseinsatzes aussieht. In diesem Zusammenhang wird sehr viel Aufmerksamkeit auf eine optimale Zusammenarbeit von Bootsbesatzung, Rettungsschwimmern und Tauchern gelegt und dies wird den Teilnehmern nicht nur theoretisch vermittelt, sondern ist bei den jährlich stattfindenden Bootsführerweiterbildungen stets ein zentrales Thema der praktischen Ausbildung.

Klimatische Veränderungen führen immer häufiger zu Naturkatastrophen und der Einsatz der Wasserwacht mit ihren Booten wird z.B. bei Hochwasser immer wieder gefordert sein. Die Ausbildung bietet für diese Einsätze ebenso eine Grundlage wie für den Einsatz bei Sportveranstaltungen, z.B. Regattabegleitungen oder die Begleitung bei Bootsrennen jeglicher Art.

Voraussetzungen für die Teilnahme an dieser Fachbereichsausbildung sind:

  • Vollendung des 18. Lebensjahres bei Prüfungsbeginn
  • eine aktive Mitgliedschaft in der Wasserwacht
  • erfolgreiche Teilnahme an einem Rotkreuz-Einführungsseminar
  • erfolgreiche Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang
  • DRSA in Silber oder Gold (nicht älter als 1 Jahr)
  • San A, B, C (C Wasserwacht)
  • körperliche und geistige Eignung / Zuverlässigkeit
  • gesundheitliche Eignung und Bestätigung durch einen Arzt

Alle Teilnehmer der Fachbereichsausbildung „Bootsdienst“ legen eine schriftliche und eine praktische Prüfung ab, die zum Ziel hat, ein Befähigungszeugnis zum Führen eines Motorrettungsbootes zu erlangen. Dieses Befähigungszeugnis ist dem staatlich anerkannten Motorbootführerschein Binnen A gleichgestellt. Ein Wasserwachtteilnehmer wird nach den amtlichen Kriterien geprüft und legt zusätzlich noch einen wasserwachtspezifischen Prüfungsteil ab. Die Ausbildung findet im Landesausbildungszentrum in Cochem zweimal jährlich (Frühjahr/Herbst) statt.

Die Fortbildungen für den Bootsdienst werden einmal im Jahr auf Landesebene durchgeführt. Inhalte dieser Fortbildungsmaßnahmen sind i.d.R. aktuelle Neuerungen und Veränderungen im Bereich „Bootsdienst“, wobei auch wieder in einen theoretischen und einen praktischen Teil untergliedert wird. Für den Inhaber des Berechtigungsscheins sind diese Veranstaltungen innerhalb von drei Jahren Pflichtveranstaltungen.

Bilder von Bootseinsätzen bzw. Bootsausbildungen der Wasserwacht finden Sie hier.

Landesausbilder Bootsdienst

Reiner Gerbes

Brucknerstr. 4, 67354 Römerberg
Tel.: 06232/850677 (priv.), 06324/96990-315 (dstl.)
Email: r.gerbes@online.de

Menü schließen