Rettungsschwimmen

Das Rettungsschwimmen umfasst alle Tätigkeiten, die das direkte Ziel haben, in Not geratene Menschen im Wasser durch nicht schwimmerischen oder schwimmerischen Einsatz aus ihrer Notlage zu befreien. Hierfür sind nicht nur körperliche Fitness, sondern auch theoretische und praktische Kenntnisse in der Erkennung, Entscheidung und Handlung bei Hilfeleistungen notwendig.

Gesetzliche Grundlagen

Der Gesetzgeber hat die Pflicht zur Hilfeleistung beziehungsweise die Unterlassung der Hilfeleistung im Strafgesetzbuch §323c StGB „Unterlassene Hilfeleistung“ geregelt. Dieser Paragraph verpflichtet jeden zur Hilfeleistung. Jedoch darf dadurch eine andere wichtige Pflicht, wie beispielsweise die Aufsichtspflicht, nicht verletzt werden. Einschränkungen gibt es jedoch auch, wenn beispielsweise die körperliche Ebenbürtigkeit nicht vorhanden ist und dadurch keine Rettung möglich wäre. In Zeiten der modernen Kommunikation ist zumindest der Notruf bei Hilfeleistungen möglich, da ein Großteil der Bevölkerung ein Mobiltelefon besitzt. Im Übrigen funktioniert die Notrufnummer 112 in fast allen europäischen Ländern. Da die Pflicht zur Hilfeleistung für jedermann gesetzlich bindend ist, hat der Gesetzgeber einen umfassenden Unfallschutz festgelegt. Hierbei handelt es sich um einen gesetzlichen Unfallversicherungsschutz (GUV), der den Hilfeleistenden bei Unfällen während einer Hilfeleistung absichert.

Richtiges Retten …

… will gelernt sein. Um die Sicherheit an unseren Gewässern weiter zu erhöhen, bildet die Wasserwacht nicht nur ihre eigenen Mitglieder im Rettungsschwimmen aus, sondern unterrichtet auch interessierte Bürger ab 12 Jahren. Ziel der Rettungsschwimmausbildung ist neben verschiedenen Techniken zum Transport eines Verunglückten im Wasser und dem anschließenden An-Land-Bringen vor allem die Einschätzung von Risiken und Gefahren für den Retter. Leider bezahlte schon mancher Retter seine Hilfsbereitschaft mit der eigenen Gesundheit oder gar mit dem Leben – das muss nicht sein, wenn man richtig an eine Rettungsaktion herangeht. Mit dem Ablegen des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens in Silber ist man bereits berechtigt, in einem Schwimmbad als Badeaufsicht tätig zu sein. Auch für viele andere Berufe und Qualifikationen ist das Rettungsschwimmabzeichen erforderlich.

Wenn Sie Interesse an einer Ausbildung zum Rettungsschwimmer haben, so informieren Sie sich bei Ihrer örtlichen Wasserwacht. Kurstermine und Ankündigungen hängen zumeist auch in den von der Wasserwacht betreuten öffentlichen Badeanstalten aus. Am Ende eines solchen Kurses steht die Prüfung nach den Richtlinien des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens (DRSA) – die geforderten Prüfungsleistungen finden Sie in den Prüfungsordnungen.

Weiterhin führt die Wasserwacht regelmäßige Fortbildungen im Rettungsschwimmen durch. Das gesamte Spektrum des Rettungsschwimmens kann mit der Lehrscheinausbildung Rettungsschwimmen erworben werden. Die Inhalte eines Lehrschein-Lehrganges R finden Sie hier.

Weitere Informationen zu speziellen Rettungstechniken oder zu verschiedenen Rettungsgeräten erhalten Sie hier:

Folgende Dokumente werden für die Rettungsschwimmausbildung der Wasserwacht verwendet:

Landesausbilderin
Rettungsschwimmen

Platzhalter

Tel.: 06781 / (priv.)

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